Anerkennung ausländischer Pflegeabschlüsse

Anerkennungsverfahren

Um als Pflegefachperson in Deutschland arbeiten zu können, ist die Anerkennung des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses erforderlich. Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob die ausländische Qualifikation der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.

Ausgleichsmaßnahmen

Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, können Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sein. Typische Möglichkeiten sind ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung.

Wahlfreiheit

Grundsätzlich besteht Wahlfreiheit zwischen den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, sofern die zuständige Stelle dies zulässt und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Offizielle Informationen

Neutralen Überblick und weiterführende Informationen bietet das Portal „Anerkennung in Deutschland".