Anerkennungsverfahren
Um als Pflegefachperson in Deutschland arbeiten zu können, ist die Anerkennung des im Ausland erworbenen Berufsabschlusses erforderlich. Im Anerkennungsverfahren wird geprüft, ob die ausländische Qualifikation der deutschen Ausbildung gleichwertig ist.
Ausgleichsmaßnahmen
Werden wesentliche Unterschiede festgestellt, können Ausgleichsmaßnahmen erforderlich sein. Typische Möglichkeiten sind ein Anpassungslehrgang oder eine Kenntnisprüfung.
Wahlfreiheit
Grundsätzlich besteht Wahlfreiheit zwischen den vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen, sofern die zuständige Stelle dies zulässt und die Voraussetzungen erfüllt sind.
Offizielle Informationen
Neutralen Überblick und weiterführende Informationen bietet das Portal „Anerkennung in Deutschland".