Für Arbeitgeber

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Wir haben ein Ziel

Wir rekrutieren und vermitteln international qualifizierte Pflegefachkräfte

Rechtssicher, transparent und orientiert an den Standards des RAL-Gütezeichens „Faire Anwerbung Pflege Deutschland".

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Wir bieten Unterstützung in folgenden Visaverfahren:

Wir unterstützen bei verschiedenen Visaverfahren nach dem Aufenthaltsgesetz. Germany Success begleitet und berät – die finale Entscheidung liegt bei den zuständigen Behörden.

  • § 18a AufenthG: Fachkraft mit anerkannter Berufsausbildung
  • § 16d AufenthG: Aufenthalt zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
  • § 81a AufenthG: Beschleunigtes Fachkräfteverfahren
  • Umfassende Betreuung des Anerkennungsverfahrens einschließlich der Verwaltung der erforderlichen Dokumente.
  • Korrespondenz mit Anerkennungs- und Ausländerbehörden.
  • Unterstützung der Bewerber bei der Terminvereinbarung zur Erlangung des Arbeitsvisums in den Botschaften.
  • Organisation der Anreise für die Bewerber
  • Wir stehen sowohl den Bewerbern als auch den Arbeitgebern als Ansprechpartner bei auftretenden Problemen vor und nach Arbeitsaufnahme zur Verfügung.

Für Pflegekräfte entstehen keine Vermittlungs- oder Bewerbungsgebühren (Employer-Pays-Prinzip).

Prozedere für Bewerber ohne deutsche Berufsanerkennung:

Zunächst erfolgt die Klärung der Anforderungen und des Bedarfs an den zu vermittelnden Bewerbern in enger Abstimmung mit dem Kunden. Es werden aussagekräftige Bewerbungsprofile erstellt, um den Bewerbern eine angemessene Darstellung ihrer Fähigkeiten zu ermöglichen.

Die Organisation von Bewerbungsgesprächen erfolgt über Plattformen wie Skype, Zoom, Teams usw. Während der Vorstellungsgespräche übernehmen wir die Moderation, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Bei Bedarf organisieren wir auch Bewerbermessen im Heimatland der Kandidaten, um eine persönliche Begegnung mit potenziellen Arbeitgebern zu ermöglichen.

Den Bewerbern werden die Arbeitsverträge erläutert, wobei auch spezifische Bestimmungen nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVÖD) berücksichtigt werden. Gemeinsam mit dem Arbeitgeber stimmen wir die Vorgehensweise zur Erlangung der Arbeitsvisa ab.

Für Pflegekräfte entstehen keine Vermittlungs- oder Bewerbungsgebühren (Employer-Pays-Prinzip).

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