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Inhaltliche Prüfung

  • Gleichwertigkeitsprüfung
  • keine wesentlichen Unterschiede ⇒ direkte Anerkennung
  • wesentliche Unterschiede ⇒ können durch Berufserfahrung ausgeglichen werden ⇒ direkte Anerkennung
  • wesentliche Unterschiede ⇒ können nicht ausgeglichen werden ⇒ Defizitbescheid

Defizitbescheid

Auch bekannt als Feststellungsbescheid. Wahl zwischen:

  • Anpassungslehrgang
  • Kenntnisprüfung

Was ist ein Defizitbescheid?

Im Defizitbescheid finden Sie detailliertere Informationen darüber, welche spezifischen Aspekte im praktischen und mündlichen Teil der Prüfung geprüft werden. In der Regel werden Kandidaten mit einer regulären Schulung (vier Jahre Mittelschule) in der praktischen Prüfung mit zwei Pflegesituationen geprüft, während Umschüler (zwei Jahre Mittelschule) mit vier Pflegesituationen konfrontiert werden.

Was ist eine Kenntnisprüfung?

Eine Kenntnisprüfung ist eine Prüfung, die aus einer mündlichen bzw. theoretischen und einer praktischen Prüfung besteht, wie der Name bereits andeutet. Vor der Prüfung erhalten Sie eine umfassende Vorbereitung in einem entsprechenden Kurs. Die Dauer dieser Vorbereitung kann je nach Bundesland und Veranstalter variieren. Unter Umständen ist es möglich, den Vorbereitungskurs mit einem B1-Sprachzertifikat zu beginnen, doch in der Regel wird ein B2-Sprachzertifikat verlangt.

Was ist ein Anpassungslehrgang?

Ein Anpassungslehrgang ist eine Maßnahme, mit der im Ausland erworbene Berufskenntnisse an die deutschen Standards angepasst werden. Dabei absolvieren Sie theoretische und praktische Einheiten in einer Pflegeeinrichtung oder Schule, um die im Anerkennungsbescheid festgestellten Unterschiede auszugleichen. Vor Beginn erhalten Sie eine ausführliche Beratung und werden während der gesamten Zeit begleitet. Die Dauer variiert je nach Bundesland und Bildungsträger. In der Regel ist ein B2-Sprachzertifikat erforderlich, in Einzelfällen kann der Lehrgang auch mit einem B1-Niveau begonnen werden.

Sprachniveau B2 (GER) für Pflegefachkräfte

Der Spracherwerb ist eine zentrale Voraussetzung für die Anerkennung und Berufsausübung von Pflegefachpersonen in Deutschland. Für die Tätigkeit als Pflegefachkraft ist in der Regel ein Sprachniveau B2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) erforderlich.

Warum B2?

Das Sprachniveau B2 stellt sicher, dass Pflegefachpersonen:

  • sicher mit Patientinnen und Patienten kommunizieren können
  • medizinische Sachverhalte verstehen und erklären
  • Pflegedokumentation korrekt führen
  • im Team und mit Angehörigen professionell kommunizieren

Anerkannte Sprachprüfungen

Für den Nachweis des Sprachniveaus B2 werden in der Regel anerkannte Prüfungen akzeptiert, z. B.:

  • telc B2 Pflege oder allgemein B2
  • Goethe-Zertifikat B2
  • andere behördlich anerkannte B2-Nachweise

(abhängig vom Bundesland und der zuständigen Anerkennungsstelle)

Vorbereitung auf das Sprachniveau B2

Der Spracherwerb erfolgt üblicherweise stufenweise:

  • Einstufung nach GER (z. B. A2 / B1)
  • systematischer Sprachunterricht
  • prüfungsvorbereitende Übungen
  • Sprachprüfung auf B2-Niveau

Die Auswahl der Sprachschule und des Prüfungsanbieters sollte sich an Qualitätskriterien orientieren, insbesondere:

  • Orientierung am GER
  • transparente Kursstruktur
  • qualifizierte Lehrkräfte
  • Vorbereitung auf anerkannte Prüfungen

Sprachprüfung und Berufszulassung

Das bestandene B2-Sprachzertifikat ist häufig Voraussetzung für:

  • den Abschluss des Anerkennungsverfahrens
  • die Teilnahme an Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang
  • die Erteilung der Berufsausübungsberechtigung

Weitere Informationen

Pflegefachpersonen können sich zusätzlich informieren bei:

  • zuständigen Anerkennungsstellen der Bundesländer
  • offiziellen Informationsportalen zur Anerkennung
  • neutralen Beratungsstellen zu Migration, Arbeit und Integration
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Übersicht

Vermittlungsprozess

1 Erstkontakt Vorbereitung
2 Vorstellungsgespräch / Arbeitsvertrag
3 Beschaffung notwendiger Dokumente und Visaverfahren
4 Organisation des Transports und Ankunft in Deutschland
Dauer: 3–6 Monate für Bewerber*innen mit einem B1 Sprachzertifikat
1 Ankunft in Deutschland / Behördengänge
2 Arbeitsbeginn
3 Berufsanerkennung und B2 Sprachkurs & Prüfung
Dauer: 6–12 Monate

Detaillierte Übersicht

Vermittlungsprozess