Keine Vermittlungskosten für Pflegefachpersonen
Pflegefachpersonen tragen im regulären Vermittlungsprozess keine Vermittlungsgebühren. Es werden keine Kautionen, Vertragsstrafen oder versteckten Gebühren erhoben.
Employer-Pays
Das Employer-Pays-Prinzip gilt für die gesamte Dienstleistungskette. Das bedeutet: Kosten, die im Zusammenhang mit der Vermittlung entstehen, werden nicht auf Pflegefachpersonen übertragen.
Sprachkosten und Erstattungsmodelle
In einzelnen Projekten können Sprachkurse Teil der Qualifizierung sein. Ob und in welcher Form Kosten übernommen oder erstattet werden, hängt vom jeweiligen Modell und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab. Wichtig ist: Pflegefachpersonen werden darüber transparent und schriftlich informiert, bevor Verpflichtungen entstehen.
Keine Kautionen und keine Strafzahlungen
Germany Success erhebt keine Kautionen oder Strafzahlungen gegenüber Pflegefachpersonen im Zusammenhang mit der Vermittlung.