Matching-Grundsätze

Freiwilligkeit

Pflegefachpersonen können Arbeitsangebote jederzeit ablehnen. Eine Ablehnung führt nicht zu Nachteilen.

Vollständige Informationen vor Vertragsabschluss

Pflegefachpersonen erhalten vollständige Informationen zum Arbeitsplatz, zur Einrichtung und zu den Arbeitsbedingungen rechtzeitig vor Vertragsabschluss – mindestens sieben (7) Tage vor Unterzeichnung eines Arbeits- oder Vermittlungsvertrages.

Kennenlernen vor Vertragsabschluss

Vor Vertragsabschluss findet ein Kennenlernen zwischen Pflegefachperson und Arbeitgeber statt (z. B. Interview/Call), damit beide Seiten eine informierte Entscheidung treffen können.