Freiwilligkeit
Pflegefachpersonen können Arbeitsangebote jederzeit ablehnen. Eine Ablehnung führt nicht zu Nachteilen.
Vollständige Informationen vor Vertragsabschluss
Pflegefachpersonen erhalten vollständige Informationen zum Arbeitsplatz, zur Einrichtung und zu den Arbeitsbedingungen rechtzeitig vor Vertragsabschluss – mindestens sieben (7) Tage vor Unterzeichnung eines Arbeits- oder Vermittlungsvertrages.
Kennenlernen vor Vertragsabschluss
Vor Vertragsabschluss findet ein Kennenlernen zwischen Pflegefachperson und Arbeitgeber statt (z. B. Interview/Call), damit beide Seiten eine informierte Entscheidung treffen können.