Pflegeberufe als geregelte Berufe
Der Beruf der Pflegefachperson ist in Deutschland ein geregelter Beruf. Das bedeutet, dass die Ausübung nur mit staatlicher Anerkennung und entsprechender Erlaubnis möglich ist. Ziel dieser Regelungen ist die Sicherstellung von Pflegequalität sowie der Schutz von Patientinnen und Patienten.
Ausbildung, Fort- und Weiterbildung
Die Qualifikation zur Pflegefachperson erfolgt in Deutschland über eine staatlich anerkannte Ausbildung. Darüber hinaus gibt es vielfältige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, zum Beispiel in der Intensivpflege, Palliativpflege, Gerontopsychiatrie, Praxisanleitung oder im Pflegemanagement.
Aufgaben und Tätigkeiten
Pflegefachpersonen übernehmen verantwortungsvolle Aufgaben in der Versorgung, Begleitung und Beratung von Menschen mit Pflegebedarf. Dazu gehören unter anderem pflegerische Assessments, Planung und Durchführung pflegerischer Maßnahmen, Dokumentation, Beobachtung des Gesundheitszustands und Zusammenarbeit mit Ärztinnen/Ärzten sowie weiteren Berufsgruppen.
Arbeitsmarkt und Tätigkeitsfelder
Der Bedarf an qualifizierten Pflegefachpersonen ist in Deutschland dauerhaft hoch. Beschäftigungsmöglichkeiten bestehen unter anderem in Krankenhäusern, stationären Pflegeeinrichtungen, ambulanten Pflegediensten sowie in spezialisierten Versorgungsformen.
Berufs- und Fachverbände
Pflegefachpersonen können sich in Berufs- und Fachverbänden organisieren, z. B. im Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK). Verbände bieten fachliche Informationen, Beratung und vertreten berufliche Interessen.