Sozialversicherung
Arbeitnehmende in Deutschland sind grundsätzlich sozialversichert. Dazu zählen Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Die Sozialversicherung dient der Absicherung im Krankheitsfall, im Alter, bei Pflegebedarf oder Arbeitslosigkeit.
Arbeitsverträge
Die Beschäftigung erfolgt auf Grundlage eines Arbeitsvertrags. Dieser regelt insbesondere Tätigkeit, Arbeitszeit, Vergütung, Urlaub, Kündigungsfristen und weitere Rahmenbedingungen.
Kündigung, Urlaub, Arbeitszeit
Das Arbeitsrecht enthält Regelungen zu Arbeitszeit, Ruhezeiten, Urlaubsanspruch und Kündigung. Diese Regeln dienen dem Schutz von Arbeitnehmenden.
Mitbestimmung
In vielen Betrieben existieren Möglichkeiten der Mitbestimmung, z. B. über Betriebsräte. Mitbestimmung stärkt Transparenz und fairen Umgang im Arbeitsverhältnis.
Bindungsklauseln
Im Rahmen fairer Anwerbung sind unzulässige Bindungs- oder Rückzahlungsklauseln ausgeschlossen. Vertragsklauseln müssen transparent, rechtlich zulässig und verhältnismäßig sein.