Bindungs- & Rückzahlungsregelungen

Germany Success verzichtet auf unzulässige Bindungs- oder Rückzahlungsklauseln. Rückzahlungen können – sofern überhaupt vereinbart – nur in klar definierten, rechtlich zulässigen Ausnahmefällen vorkommen.

Zulässige Ausnahmefälle (Beispielrahmen)

Eine Rückzahlung kommt nur in Betracht, wenn alle folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Es geht um einen Sprachkurs im Herkunftsland, der vor Einreise stattfindet.
  • Der Abbruch erfolgt schuldhaft und ohne anerkennbaren Grund.
  • Es besteht ein transparentes Kündigungsrecht.
  • Eine Ratenzahlung ist möglich.
  • Es gibt eine klare und angemessene Kostendeckelung.

Keine Rückzahlung bei Schutzgründen

Keine Rückzahlung wird verlangt bei nachweisbaren Gründen wie Krankheit, Schwangerschaft oder vergleichbaren unverschuldeten Umständen.

Transparenz

Falls in einem Projekt überhaupt Rückzahlungsregelungen vorgesehen sind, werden diese vorab schriftlich, verständlich und transparent offengelegt – ohne versteckte Klauseln.